OVERIA Versicherungen

Weltweite Vollkasko für Wohnmobile & mehr.

„Gibt's nicht“, gibt's nicht bei OVERIA. Absicherungsprobleme des Marktes nehmen wir zum Anlass, um neue Versicherungslösungen zu entdecken. Passend zu unserem Exklusivangebot haben wir eine ganze „Welt“ an Versicherungsmöglichkeiten rund um Ihre Auslandsreise aufgebaut.

Exklusiv-Kernprodukt

Vollkasko-Versicherung für Ihren Camper im Ausland

Achtung: Wenn Sie mit Ihrem Campingfahrzeug außerhalb Europas unterwegs sind, greift der „normale“ Kasko-Schutz Ihrer Kfz-Versicherung nicht mehr. Um diese Lücke am Markt zu schließen, hat unser Gründer Daniel Köster 2021 ein exklusives Angebot kreiert. So ist Ihr Camper auch bei Auslandsreisen bestens versichert.

In diesen Situationen hilft unser Schutz

Diebstahl Ihres Campers

Ihr Fahrzeug wird während eines Aufenthalts außerhalb Europas gestohlen und nicht wieder aufgefunden. Ihre herkömmliche Kasko-Versicherung zahlt keine Entschädigung für den Verlust.

Schäden am Campingfahrzeug

Aufgrund einer Unachtsamkeit kommt es außerhalb Europas auf einer schlecht beschaffenen Straße zu einem Schaden am Campingfahrzeug. Ihre übliche Kasko-Versicherung greift nicht.

Unverschuldete Unfälle

Ein unverschuldeter Unfall außerhalb Europas: Ihr Wohnmobil wird durch ein in Asien versichertes Fahrzeug beschädigt, dessen Kfz-Haftpflicht nur 10.000 $ oder weniger ausweist. Auch hier gibt es keine Ausgleichszahlung durch Ihre normale Kasko-Versicherung.

Das ist abgesichert
  • Ihr Fahrzeug und seine fest verbauten Teile bei Beschädigung, Totalschaden oder Verlust – weltweit, nicht nur in Europa.
  • Teilkasko: Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, Sturm/Hagel/Blitz/Überschwemmung, Lawinen und Muren, Glasbruch.
  • Vollkasko zusätzlich: Unfallschäden, Vandalismus und Schäden durch ein unbekanntes (Fahrerflucht-)Fahrzeug.
  • Wildschäden inkl. Tierbisse an Kabeln und Schläuchen.
  • Diebstahl: bei Totalverlust den Wiederbeschaffungswert; Schloss- und Schlüsseltausch nach Einbruch ohne Selbstbeteiligung.
  • Fest verbautes Zubehör ist mitversichert: Solaranlage, fest eingebaute Navigation und Audiosysteme, Aufbauten, Sonderlackierung.
  • Optionale Bausteine: Nutzungsausfall (150 €/Tag, max. 28 Tage), Abschleppen/Bergen/Pannenhilfe, Zollkostendeckung.
Gut zu wissen
  • Keine Haftpflicht: Gedeckt sind ausschließlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
  • Weltweit gültig.
  • Reisezeitraum = Versicherungszeitraum: keine automatische Verlängerung. Länger unterwegs? Mind. 4 Wochen vorher melden (Mindestbeitrag 297,50 €).
  • Schaden innerhalb von 7 Tagen melden; bei Diebstahl, Brand oder Wildschaden zusätzlich sofort die Polizei einschalten.
  • 14 Tage Widerrufsrecht.
Unterwegs in der Welt, aber „zuhause fühlen“. Mit unserer weltweit gültigen Vollkasko brauchen Sie sich keine Sorgen mehr um Ihr Campingfahrzeug zu machen – und können Ihre Auszeit genießen.
„Einpacken“, was noch wichtig ist

Weitere Reiseversicherungen für weltweite Abenteuer.

Transportversicherung

Verfügbar

Ob Land-, Luft- oder Seeweg: nicht nur auf einer Strecke gültig, sondern für die gesamten Wege einer einzelnen Reise. Ein selbst entwickeltes Produkt – wichtig, denn Reedereien haben immer Haftungsbeschränkungen.

Das ist abgesichert
  • Ihr Wohnmobil auf der Seeverschiffung.
  • Der lose Autoinhalt während der Transporte – bis 15.000 €.
  • Mitgeführte Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter – ob im Innenraum oder außen am Fahrzeug gesichert.
  • Motorrad oder Quad als Zusatzoption mitversichert.
  • Schutz schon auf dem Hafengelände – nicht erst ab dem Schiff (von Kai zu Kai).
  • Bei der Reisezeit-Police gilt der Schutz für alle Verschiffungen einer Reise, nicht nur eine Strecke – wichtig, weil Reedereien nur beschränkt haften.
Gut zu wissen
  • Selbstbeteiligung ab 500 € je Schadenfall (Transport + Autoinhalt kombiniert).
  • One-way deckt eine Einzelstrecke; die Reisezeit-Police deckt Hin- und Rückverschiffung sowie Zwischentransporte über einen längeren Zeitraum.
  • Der Autoinhalt ist nur während der Transporte versichert, nicht während Ihrer Reise vor Ort.
  • Wichtig: Bei der Abgabe im Hafen ausreichend Fotos außen UND innen machen – Ihre Beweissicherung.
  • Getragen von erstklassigen deutschen Versicherern (Gothaer / WECOYA Marine) nach DTV-Güter 2000/2011.

Camping-Inhaltsversicherung

Verfügbar

Das Inventar abzusichern, ist der logische Schritt, nachdem der Camper an sich versichert ist. Ob Diebstahl, Unfall oder Unwetter – Ihre Ausrüstung ist versichert.

Das ist abgesichert
  • Unterhaltungselektronik (Radio, TV, Player), Foto-, Film- und Videokameras.
  • Computer aller Art – Laptops, Notebooks, Drucker, Scanner, Modem.
  • Funk- und Telefongeräte, mobile Navigation und Fahrzeugzubehör.
  • Fahrräder, nicht versicherungspflichtige Pedelecs und Sportgeräte – auch außerhalb des Fahrzeugs, wenn am Wohnmobil gesichert.
  • Persönliches Reisegepäck, das Sie während der Reise im Fahrzeug mitführen.
  • Auch während der Zeit im Hafen und bei der Verschiffung geschützt (inkl. Diebstahl des nicht festverbauten Inventars).
Gut zu wissen
  • Selbstbeteiligung 0 € – im Schadenfall kein Eigenanteil.
  • Drei Versicherungssummen wählbar: 15.000 €, 20.000 € oder 25.000 €.
  • Bei Diebstahl: Fahrzeug verschlossen abstellen, Gegenstände von außen nicht sichtbar verwahren.
  • Nicht versichert: Bargeld, Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Dokumente und Lebensmittel.

Reiserücktritt & Reiseabbruch

Verfügbar

Schutz schon vor dem Start ins Abenteuer: Erstattung, falls Sie verzögert oder doch nicht verreisen können. Spezialtarif: auch wenn ein Unfall mit dem Camper Ihre Reise verhindert oder unterbricht.

Das ist abgesichert
  • Stornokosten, wenn Sie die Reise gar nicht erst antreten.
  • Reiseabbruch: zusätzliche Rückreisekosten inkl. Mehrkosten für Übernachtung und Verpflegung.
  • Bei Abbruch in der ersten Reisehälfte (max. 8 Tage) den vollen Reisepreis, danach die anteilig nicht genutzten Leistungen.
  • Mehrkosten bei verspäteter Anreise sowie Umbuchung statt Storno (bis zur Höhe der Stornokosten).
  • Besonders für Overlander: Unfall mit Totalschaden oder über 5.000 € Schaden am angemeldeten Fahrzeug zählt als versichertes Ereignis.
  • Auch Ihr mitreisender Hund oder Ihre Katze ist als Risikoperson abgesichert.
Gut zu wissen
  • Abschlussfrist: spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – oder bis zum 3. Werktag nach kurzfristiger Buchung.
  • Die Versicherungssumme muss dem vollen Reisepreis entsprechen, sonst anteilige Kürzung (Unterversicherung).
  • Selbstbeteiligung nur bei ambulant behandelter unerwarteter Erkrankung (20 %, mind. 25 €) – sonst keine.
  • Risikoträger HanseMerkur (VB-RS 2023); Schiffsreisen-Zusatz bis 1.500 € je Person.

Auslandsreisekrankenversicherung

Bald verfügbar

Auch im Ausland für Ihre Gesundheit vorsorgen: Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Rücktransporte und Medikamente. Diese Sparte nehmen wir gerade in die OVERIA-Welt auf.

Das ist abgesichert
  • Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen im Ausland.
  • Kostenübernahme für medizinisch notwendige Rücktransporte.
  • Kostenübernahme für Medikamente.
Häufige Fragen

Antworten rund um Ihren Schutz.

Allgemein & Service

Erreiche ich bei OVERIA einen echten Menschen?
Ja. Bei uns landen Sie nicht in einer Warteschleife mit KI-Stimme – Sie kommen mit Ihrem direkten Ansprechpartner Daniel Köster ins Servicegespräch. Die Erstberatung ist kostenfrei.
Was kostet eine Erstberatung?
Nichts. Die Erstberatung ist kostenfrei. Sie können sich einfach melden, direkt unsere Online-Anfragen nutzen oder zunächst Ihre Fragen an uns richten.

Weltweite Vollkasko

Warum brauche ich eine extra Vollkasko – ich bin doch Kfz-versichert?
Weil der „normale“ Kasko-Schutz Ihrer Kfz-Versicherung außerhalb Europas nicht mehr greift. Genau diese Lücke schließt die weltweite Vollkasko von OVERIA – damit Ihr Camper auch bei Auslandsreisen bestens versichert ist.
Ist eine Haftpflicht enthalten?
Nein. Die weltweite Vollkasko deckt ausschließlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Schäden, die Sie anderen zufügen (Haftpflicht), sind nicht Teil dieses Vertrags – geben Sie die Police deshalb nie an einen Unfallgegner weiter.
Wo bin ich versichert?
Weltweit. Ausgenommen sind nur Länder, die im Schadenfall auf der aktuellen Sanktionsliste stehen, sowie Länder, in denen Kriegsereignisse geschehen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch, wenn die Reise länger dauert?
Nein. Der Schutz gilt genau für Ihren gebuchten Reisezeitraum. Brauchen Sie länger, melden Sie sich mindestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich bei uns. Verlängert wird um maximal ein Jahr, der Mindestbeitrag liegt bei 297,50 €.
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Innerhalb von 7 Tagen nach dem Schaden – sonst kann die Leistung gekürzt werden oder entfallen. Bei Diebstahl, Brand, Raub und Wildschäden zusätzlich sofort die Polizei einschalten.

Transportversicherung

Ab wann und bis wann ist mein Fahrzeug versichert?
Der Schutz greift ab der Abgabe im Abfahrtshafen und gilt bis zur Abholung im Ankunftshafen. Sie sind also schon auf dem Hafengelände abgesichert – nicht erst an Bord des Schiffes.
Ist mein Hab und Gut im Fahrzeug mitversichert?
Ja, der lose Autoinhalt ist während der Transporte bis 15.000 € mitversichert. Auch Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter sind abgesichert. Wichtig: nur während der Transporte, nicht während Ihrer Reise vor Ort.
Was ist der Unterschied zwischen One-way und Reisezeit-Police?
Die One-way-Police deckt eine einzelne Verschiffungsstrecke (Hafen zu Hafen, eine Richtung). Die Reisezeit-Police deckt einen längeren Zeitraum und einen größeren Geltungsbereich – Hin- und Rückverschiffung sowie Zwischentransporte.

Camping-Inhalt

Was ist abgesichert – und was nicht?
Versichert ist das lose Inventar: Elektronik, Kameras, Computer, Funk-/Telefongeräte, Fahrräder/Pedelecs, Reisegepäck. Nicht versichert sind Bargeld, Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Dokumente und Lebensmittel.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
0,00 € – im Schadenfall tragen Sie keinen Eigenanteil.
Sind meine Fahrräder auch außerhalb des Campers versichert?
Ja – vorausgesetzt, sie sind mit einem Bügel- oder Panzerkabelschloss (oder gleichwertig) am Wohnmobil gesichert.

Reiserücktritt & Reiseabbruch

Bis wann muss ich abschließen?
Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – bei kurzfristiger Buchung bis zum 3. Werktag danach. Den Reiseabbruch-Schutz schließen Sie in jedem Fall vor Reiseantritt ab.
Mein Camper bekommt unterwegs einen Unfall – bin ich abgesichert?
Ja. Erleidet Ihr angemeldetes Fahrzeug durch einen Unfall einen Totalschaden oder einen erheblichen Schaden über 5.000 €, gilt das als versichertes Ereignis – Sie können stornieren bzw. abbrechen.
Habe ich eine Selbstbeteiligung?
Nur in einem Fall: bei einer ambulant behandelten unerwarteten Erkrankung (20 %, mind. 25 € je Person). Bei allen anderen Ereignissen – Tod, Unfall, stationäre Behandlung, Fahrzeugschaden – zahlen Sie keine Selbstbeteiligung.
Ich reise mit Hund – was, wenn meinem Tier etwas passiert?
Ihr angemeldeter Hund oder Ihre Katze zählt als Risikoperson. Erkrankt das Tier schwer, verunglückt, verträgt eine Impfung nicht oder stirbt, ist das ein versicherter Grund für Rücktritt oder Abbruch.

Alles, was Sie unterwegs brauchen – bei OVERIA.

Ansonsten – einfach anrufen, und wir sorgen für eine individuelle Lösung! OVERIA – We keep your adventure safe.

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